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   VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013   

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VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013 (https://dejure.org/2014,24855)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013 (https://dejure.org/2014,24855)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06. August 2014 - Au 7 S 14.1013 (https://dejure.org/2014,24855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entzug der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens; Tatsachen, die Bedenken gegen Fahreignung begründen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 11 CS 08.1545

    Fahrerlaubnisentziehung; Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013
    Die Zwangsgeldandrohung hat sich damit erledigt (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2009 - 11 CS 08.1545).

    Eine Feststellung analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ist zum einen schon unzulässig, zum anderen besteht auch kein Feststellungsinteresse, denn es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin nach der Ablieferung des Führerscheins das Zwangsgeld noch hätte vollstrecken wollen oder dies zukünftig tun würde (BayVGH, B.v. 7.1.2009 - 11 CS 08.1545.).

  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen

    Auszug aus VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013
    Diese gesetzliche Forderung ist Ausfluss des in Art. 20 Abs. 3 GG festgelegten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und verbietet es grundsätzlich, alle in den entsprechenden Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329).

    Vorliegend hat die Antragsgegnerin bei der Formulierung der Gutachtensfragestellung gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen, da die für die Eignungszweifel vorliegenden Umstände so unspezifisch waren, dass eine hinreichende Zuordnung zu den einzelnen Fallgruppen der Anlage 4 und 5 zur Fahrerlaubnisverordnung nicht möglich gewesen war (vgl. zu dieser Ausnahme: BayVGH, B.v. 15.11.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013
    Keinesfalls kann davon gesprochen werden, dass hier lediglich Umstände vorliegen, welche - nur - auf eine entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeuten (vgl. zu dieser Abgrenzung: BVerwG, U.v. 5.7.2011 - Az. 3 C 13.01 - juris Rn.23).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sowie hinreichend bestimmt ist (ständige Rechtsprechung vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001, NJW 2002, 78; U.v. 9.6.2005, NJW 2005 3440 ff; BayVGH, B.v. 24.8.2010, SVR 2011, 275 ff).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sowie hinreichend bestimmt ist (ständige Rechtsprechung vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001, NJW 2002, 78; U.v. 9.6.2005, NJW 2005 3440 ff; BayVGH, B.v. 24.8.2010, SVR 2011, 275 ff).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013
    Der Umstand, dass die auf Seiten 4 und 5 des Bescheids angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris, m.w.N; B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013
    Daher kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfSch 2013, 177).
  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 11 CS 13.43

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013
    Der Umstand, dass die auf Seiten 4 und 5 des Bescheids angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 10.3.2008 - 11 CS 07.3453 - juris, m.w.N; B.v. 4.3.2013 - 11 CS 13.43 - juris).
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